Urkunden aus den Jahren 1856 und 1860

"Bennigsens Ortsbürgermeister Volker Gniesmer hatte für Peter Kimmel, Schatzmeister der Rudolf-von-Bennigsen-Stiftung zum Schluss eine Überraschung parat und überreichte ihm eine Orignal-Heiratsgenehmigungsurkunde aus dem Jahr 1856. Unterschrieben war sie am 22. Februar 1856 in Frankfurt/Oder von einem „von Bennigsen“, derzeit Königlich Preußischer Oberstleutnant."

So schrieb der Herr Krause in der Neuen Deister-Zeitung vom 9. Februar 2015 auf Seite 7 der NDZ u.a. über den Neujahrsempfang der SPD in der Rudolf-von-Bennigsen-Bibliothek in Bennigsen.

Inzwischen wurden die handschriftlichen Seiten übertragen und es stellt sich nun heraus, dass es sich um Urkunden aus Hemmingen und dem Amtsgericht Hannover handelt.

Der Köthner Heinrich Kevel aus Hemmingen bestimmte anlässlich der Heirat seiner Tochter Dorothea mit Heinrich Wedemeyer aus Hemmingen am 30. Januar 1856  seine Köthnerstelle seiner Tochter als Aussteuer und versprach diese Stelle ihrem Ehemann als "Heiratsgut nach dem unter Bauersleuten geltenden Grundsätzen".

In der ersten Urkunde vom 28. Februar 1856 wurde nun zwischen Heinrich Kevel und Heinrich Wedemeyer vertraglich vereinbart, wie die Abtretung der Köthnerstelle vollzogen werden sollte. Die eigentliche Abtretung sollte zu Neujahr 1862 erfolgen und bis dahin reservierte sich der Köthner Kevel die gemeinschaftliche Verwaltung.

Heinrich Kevel reservierte für sich und seine Frau auch eine näher definierte Leibzucht für den Fall, dass es ihm nicht zuzumuten wäre, mit seinem Schwiegersohn "an einem Tisch zu essen" bzw. die tatsächlichen Abtretung erfolgen würde.

Allerdings behielt er sich das Recht vor, die Köthnerstelle auch vor Ablauf der nächsten 6 Jahre "zu jeder beliebigen Zeit" an seinen Schwiegersohn zu übergeben.

Zu Johannis des Jahres, also am 21. Juni 1860, hatte Heinrich Kevel die fragliche Stelle an seinen Schwiegersohn abgetreten und die Leibzucht bezogen.

Mit der zweiten Urkunde vom 28. November 1860 erklärte Heinrich Kevel ausdrücklich und genehmigte dies, dass "die Köthnerstelle No. 13 zu Hemmingen auf den Namen des Schwiegersohnes im Hypothekenbuch umgeschrieben" würde.

Der Köthner Heinrich Wedemeyer akzeptierte diese Erklärung und beantragte die fragliche Umschreibung ins Hypothekenbuch.

"Gerichtsseitig wurde hierauf im Hypothekenbuch des vormaligen Gerichts Hemmingen Fol. 13 pag 25. und im Hypothekenbuche des vormaligen Amts Coldingen To: S. Fol. 93 die Köthnerstelle No. 13 zu Hemmingen auf den Namen des Heinrich Wedemeyer umgeschrieben."

Die Unterschriften konnten leider nicht identifiziert werden.

Mittlere Seiten der ersten Urkunde vom 28.01.1856

 Erste Seite der zweiten Urkunde vom 28.11.1860

Letzte Seite der 2. Urkunde

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